Dojo-Regeln

DOJO-REGELN

Diese Dojo Regeln dienen dem reibungslosen, verletzungsfreien und disziplinierten Ablauf des Trainings und unterstreichen das Wesen des Karate-Do.

„Vergiss nie: Karate beginnt und endet mit Respekt.“
– Gichin Funakoshi

I. Ordnung im Dojo

  1. Im Dojo halten die Karateka stets Ordnung und Disziplin. Den Weisungen des Ausbilders (Sensei) ist Folge zu leisten.
  2. Sollte der Sensei, bzw. seine vorher bestimmte Vertretung (Sempai), nicht anwesend sein, übernimmt der graduierungshöchste Schüler das Training. Beim Angruß lautet das Kommando: „Otagai ni rei“.
  3. Der Karate-Gi sollte gepflegt, sauber und ordentlich sein. Der Gürtel muss nach Vorschrift geknotet sein, die Gürtelenden sollten gleich lang herabhängen.
  4. Das Dojo muss jederzeit sauber und aufgeräumt sein. Im Dojo werden keine Schuhe getragen und die Übungsfläche wird nur barfuß betreten.

II. Generelles Miteinander

  1. Ein wertschätzender Umgang miteinander ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an unserer Gemeinschaft. Er ist geprägt von Geduld, Respekt und Rücksichtnahme und ist von jedem Karateka anzustreben. Alle Karateka bilden eine enge, freundlich verbundene Gemeinschaft.
  2. Niemand darf einem anderen Karateka unnötige Schmerzen zufügen, ihn kränken oder ihn mutlos machen (z.B. durch Auslachen).

III. Verhalten vor, während und nach dem Training

  1. Der Verzehr von Mahlzeiten sollte nicht kurz vor dem Training stattfinden, um Unbehagen zu vermeiden.
  2. Schmuck, Uhren und Haarspangen sind vor dem Training abzulegen bzw. abzukleben, Fuß- und Fingernägel sind kurz zuhalten um Verletzungen zu vermeiden.
  3. Bei Betreten und Verlassen des Dojo wird mit Ritsu-Rei-Verbeugung gegrüßt.
  4. Um die Trainingsabläufe nicht zu stören, ist das Dojo während des Trainings nur nach Rücksprache zu verlassen. Gleiches gilt für das Betreten des Dojos während des Trainings. Der Ausbilder erteilt dem Karateka die Erlaubnis zum Trainingsbeginn oder zum Trainingsende.
  5. Trifft ein Karateka ausnahmsweise verspätet ein, so holt er die Lockerungsübungen ggf. unauffällig nach ohne die anderen zu stören. Dann nimmt er am Rande der Übungsfläche Platz, sodass der Ausbilder dies wahrnimmt und ihn am Unterricht teilhaben lässt.
  6. Aus dem gleichen Grund ist beim Training auf Gespräche, persönliche Anliegen sowie Essen und Trinken zu verzichten.
  7. Während des Trainings wird der gegenseitige Respekt und Dank, formalisiert durch eine Ritsu Rei-Verbeugung, vor und nach einer Interaktion mit Ausbilder oder Partner ausgedrückt.
  8. Alle Träger höherer Grade sind verpflichtet, den Lernenden behilflich zu sein und sie geduldig und freundlich zu fördern. Daher sind ihre Ratschläge immer zu respektieren und anzunehmen.
  9. Der Karateka darf ohne Rücksprache des Trainers/ Ausbilders eine Übung nicht abbrechen, diese verändern bzw. die Übungsfläche verlassen.
  10. Muss ein Karateka aussetzen oder das Training abbrechen, so meldet er das dem Ausbilder, nimmt nach Aufforderung am Rand der Übungsfläche Platz und beobachtet das Training weiter.
  11. Es liegt im Interesse des Karateka, regelmäßig am Unterricht teil zunehmen. Häufiges Aussetzen erschwert seine Ausbildung.

IV. Anwendung des KARATE

  1. Die Karateka sind verpflichtet, ihre Kenntnisse außerhalb des Dojos nur in äußerster Not anzuwenden.
  2. Hat ein Karateka Karatetechniken anwenden müssen, so ist das der Dojo- Leitung mitzuteilen.